Förderprogramme für Weiterbildungen und Beratungsleistungen
Die Teilnahme an Veranstaltungen, wie Ausbildungen mit Personenzertifikat oder Seminaren, der DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG (DGI AG) sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sind grundsätzlich förderfähig, sofern Sie persönlich oder Ihr Unternehmen die Anforderungen der Förderprogramme erfüllen.
Sofern Sie Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen und Förderkriterien haben oder sie weiterführende Informationen zur Abwicklung der Antragsverfahren haben unterstützen wie Sie gerne.
Sämtliche nachfolgenden Informationen zu Förderprogrammen sind unsererseits gewissenhaft zusammengetragen worden.
Wir übernehmen keine Garantie für die Aktualität oder Rechtsgültigkeit der bereitgestellten Informationen zu Förderprogrammen. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für die Gewährung von Fördermitteln aus den einzelnen Förderprogrammen.
Digitalprämie Berlin
Das Programm „Digitalprämie Berlin“ des Landes Berlin fördert die Teilnahme an Ausbildungen mit Personenzertifikat oder Seminaren zum Thema IT-Sicherheit sowie Beratungsleistungen zur Einführung und Verbesserung der Maßnahmen für die IT-Sicherheit.
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist
- die Teilnahme an individueller beruflicher Weiterbildung zum Thema IT-Sicherheit
- die Inanspruchnahme von Beratungsleisungen zur Einführung und Verbesserung der Maßnahmen für die IT-Sicherheit
Die DGI AG weist das Qualitätsniveau als Weiterbildungsanbieter durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001 nach und erkennt nachweislich die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an.
Maximale Fördersumme
- Digitalprämie Basic
Zuschuss in Höhe von 50% des Auftragswertes Berliner Soloselbstständige und KMU mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 7.000,00 Euro
- Digitalprämie Plus
Zuschuss in Höhe von 50% des Auftragswertes Berliner KMU mit mehr als 10,5 und bis zu 249 Beschäftigte erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 17.000,00 Euro
Zuwendungsempfänger
Nach Aussage der IBB Business Team GmbH sind Berliner Unternehmen sowie Unternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtigen Betriebssizt in Berlin haben, mit maximal 249 Beschäftigten, antragsberechtigt.
Des Weiteren sind antragsberechtigt gemeinnützige UGs und GmbHs aus Berlin, Berliner Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte.
Die Gründung der Unternehmung muss vor dem 31.12.2019 erfolgt sein.
Quelle
IBB Business Team GmbH
https://www.ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin/foerderung/
Potenzialberatung - Senatsverwaltung Berlin für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Das Programm „Potenzialberatung“ der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert die Beratung von Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe, Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Handwerksbetriebe mit Sitz in Berlin.
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss als de-minimis-Beihilfe (EG)
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind u. a. folgende Beratungsinhalte
- Organisationsanalyse-und entwicklung
- Optimierung von Geschäftsprozessen
- Beratung technologischer Innovation
- Anpassung an neue Markterfordernisse
Maximale Fördersumme
- 50% der Beratungskosten, jedoch höchstens 8.000 Euro für eine Grundberatung
- 50% der Beratungskosten, jedoch höchstens 8.000 Euro für eine Aufbauberatung
Es werden maximal je eine Grundberatung sowie eine Aufbauberatung finanziert, also auf eine Gesamtauftragssumme von 32.000,00 Euro können bis zu 16.000,00 Euro als Fördermittel beansprucht werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Handwerksbetriebe mit Sitz in Berlin.
Quelle
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/investitionsfoerderung/wachsen/beratungen/
Anerkannte Bildungseinrichtung - Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Die DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Für alle Ausbildungen mit Personenzertifikat sowie Seminare besteht für Angestellte und Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie Landes- und Kommunalbeamte aus Baden-Württemberg die Möglichkeit der Beantragung eines Bildungsurlaubs.
Ein Bildungsurlaub kann bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche) sowie nach mindestens 12 Monaten Beschäftigung in der Organisation beantragt werden. Der Antrag auf Bildungsurlaub ist spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim jeweiligen Arbeitgeber einzureichen.
Quelle
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx