Rezertifizierung
Das Personenzertifikat (DGI®) hat eine initiale Gültigkeit von zwei Jahren und kann beliebig oft um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden (Rezertifizierung).
Mit der Rezertifizierung Ihres Personenzertifikat (DGI®) können Sie den Nachweis erbringen, dass Sie Ihre erworbene ausbildungsspezifische Kompetenz aufrechterhalten haben.
Als Nachweis, dass die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen von Ihnen aufrechterhalten wurden, muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein
- Eine, nach der Erlangung des Personenzertifikat (DGI®) bzw. nach erfolgter Rezertifizierung, absolvierte Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Zeitstunden im Themenbereich der erlangten Personenzertifizierung
- Ein über 24 Monate angewandtes Fachwissen im Themenbereich der erlangten Personenzertifizierung
- Eine kontinuierliche Tätigkeit in Bezug im Themenbereich der erlangten Personenzertifizierung
Die Nachweise können durch anonymisierte Informationen wie Projektreferenzen, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder Bestätigungen durch Dritte, über die Ausübung von ausbildungsspezifischen Tätigkeiten, erbracht und im Rahmen der Antragstellung hochgeladen werden.
Zu einer Rezertifizierung ist ausschließlich der Inhaber des Personenzertifikat (DGI®) berechtigt.
Die Gültigkeit einer Rezertifizierung schließt immer an das Ablaufdatum des Personenzertifikat (DGI®) berechtigt.
Die Rezertifizierung des Personenzertifikat (DGI®) wird in deutscher Sprache ausgestellt und kann zusätzlich in englischer Sprache bestellt werden.
Das Personenzertifikat (DGI®) darf ausschließlich im Rahmen der Regelungen der Nutzungsbedingungen verwendet werden.
Ergänzend zu Ihrer Rezertifizierung können Sie Ihr Personalisiertes Siegel (DGI®) verlängern lassen.
Antrag für Rezertifizierung
Für Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.