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Externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter bietet die DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG (DGI AG) Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen insbesondere bei der Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherzustellen.

Mit der Benennung der DGI AG als externen Datenschutzbeauftragten nutzen Sie den Vorteil aktuelles branchenübergreifendes Know-how und jahrelange Erfahrung in Ihre Organisation einzubinden sowie Ihren Aufwand für die Planung, Kontrolle und Steuerung Ihrer Maßnahmen zur Sicherstellung Ihrer spezifischen Anforderungen an den Datenschutz zu minimieren und Kosten transparent zu kalkulieren.

Unser pragmatischer Ansatz verfolgt die ausschließliche Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten zur Sicherstellung der Rechtskonformität insbesondere gemäß der DSGVO sowie dem BDSG, das heißt die Erstellung erforderlicher Dokumentationen sowie der effizienten und effektiven Implementierung der erforderlichen datenschutzkonformen Prozesse.

 

Im Rahmen unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die gesetzlich geforderten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

  • Einhaltung und Sicherstellung der Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Ihre Organisation oder Ihren Unternehmensverbund (Konzerndatenschutzbeauftragter)
  • Ansprechpartner des Verantwortlichen sowie der Beschäftigten zu Fragen des Datenschutzes
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten
  • Einhaltung und Sicherstellung des Rechts betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie der Datenübertragbarkeit und des Widerspruchsrechts
  • Einhaltung und Sicherstellung der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen personenbezogener Daten beteiligten Mitarbeiter (Awareness, Information, Kenntnisnahme)
  • Einhaltung und Sicherstellung der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Einhaltung und Sicherstellung einer rechtskonformen Datenübermittlung an Dritte
  • Einhaltung und Sicherstellung der Datenverarbeitung im Auftrag
  • Einhaltung und Sicherstellung der Informationspflichten gegenüber der betroffenen Person
  • Einhaltung und Sicherstellung der Meldung von Datenpannen gegenüber den Aufsichtsbehörden sowie den betroffenen Personen
  • Einhaltung und Sicherstellung einer rechtskonformen Datenübermittlung an Drittländer
  • Sicherstellung der Unterstützung bei der Umsetzung rechtlich geforderter technischer und organisatorischer Maßnahmen

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.