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Datenschutz im Gesundheits- und Sozialwesen

Einer der Schwerpunkte der DGI AG im Bereich des Datenschutzes ist die Unterstützung und Betreuung von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Hier greift die DGI AG auf langjährige branchenspezifische Erfahrungen sowie auf bewährtes Know-how zurück.

 

BERATUNG - Datenschutz im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen stellt umfangreiche Anforderungen an den Datenschutz. Diese ergeben sich aus einer Vielzahl bereichsspezifischer Datenschutznormen, dem allgemeinen Datenschutzrecht sowie aus der ärztlichen Schweigepflicht. Die Patientendaten gelten nach dem Gesetz als besondere Arten personenbezogener Daten und unterliegen einer gesonderten Schutzpflicht.

In Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens muss die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung von Patientendaten aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen hohen qualitativen Ansprüchen genügen.

Die Schutzwürdigkeit der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Patientendaten wird durch den Aufbau eines systematischen und strukturierten Datenschutzmanagements sichergestellt. Unser ganzheitlicher Ansatz bei der Initiierung, Einführung und Umsetzung eines Datenschutzmanagements führt in Abstimmung mit der Geschäftsleitung in aller Regel zu Maßnahmen in den Bereichen Personal, Recht, Technik, Infrastruktur und Organisation.

 

AUSBILDUNG - Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen

  • DSGVO, BDSG, SGB, MBO-Ä und Schweigepflicht
  • Datenschutzspezifische Gesetze und Vorschriften des Gesundheitswesens
  • Verantwortlichkeiten und Anforderungen beim Umgang mit Gesundheits- und Sozialdaten
  • Datenschutz in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen, Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Alters- oder Pflegeheimen
  • Die Einwilligung des Patienten
  • Die Erhebung und Speicherung für Zwecke der Behandlung
  • Weitergabe der Patientendaten innerhalb der Einrichtung
  • Dokumentationspflicht des Arztes
  • Die Auftragsverarbeitung und ärztliche Schweigepflicht
  • Informationsansprüche der
    Krankenkassen und der MDK
  • Übermittlung von Patientendaten an Polizei, Staatsanwaltschaften und weitere staatliche Empfänger
  • Reichweite des Beschlag­nahme­schutzes ärztlicher Unterlagen
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte
  • Verarbeitung für Forschungs-zwecke
  • Übermittlung an nachbehandelnde Einrichtungen / Inkasso
  • Bußgeldkatalog
  • Sanktionsmöglichkeiten und Folgen bei Datenschutzverstößen
  • Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagements
  • Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten
  • Berufsgruppenspezifische Anforderungen der Leitung,
  • Pflege, Verwaltung
  • Schweigepflicht: befugtes und
    unbefugtes Offenbaren § 203 StGB
  • Elektronische Patientenakte
  • Rechtmäßiger Umgang mit Patientenakten
  • Krankenhausinformationssysteme (KIS)
  • Mitarbeiter als Patienten: Besondere Schutzwürdigkeit (VIP-Konzepte)
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Archivierungsfristen und Löschfristen

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.