Seite wählen

Datenschutzrechtliche Aufgaben und Rechte bei Betriebsratstätigkeit (DGI®)

Setzen Sie Aufgaben und Rechte bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer um

Art der Veranstaltung Seminar
Dauer 2 Tage
Format Online, Inhouse
Preis der Veranstaltung

1.150,00 EUR - zuzüglich aktueller gesetzlicher Umsatzsteuer

Für Mitglieder von Verbänden und für KRITIS-Betreiber
1.050,00 EUR - zuzüglich aktueller gesetzlicher Umsatzsteuer

Im Veranstaltungspreis sind die Teilnahmebestätigung und umfangreiche Arbeitsunterlagen enthalten.

Abschluss Teilnahmebestätigung

 

Jetzt Anfrage senden

Das Persönlichkeitsrecht der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmern ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu schützen, was die Einhaltung der datenschutzspezifischen Pflichten durch Ihre Organisation nach sich zieht.

Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebs- und Personalrats sind insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer seitens der Organisation zu wahren.

Der Betriebs- und Personalrat hat die Einhaltung der Pflichten aus dem Datenschutzrecht zu kontrollieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Die Konstruktivität der Zusammenarbeit des Betriebs- und Personalrats mit dem Datenschutzbeauftragten sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten nimmt bei der Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein.

Die an Ihre Organisation gestellten datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen zudem im Wirkungskreis des Betriebs- und Personalrats selbst eingehalten werden.

Die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer, wie von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefordert, setzt eine hohe Kenntnis des Datenschutzrechts der Betriebs- und Personalratsmitglieder voraus.

Unser Seminar erfüllt die Anforderungen an eine Freistellung gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG und berechtigt gemäß § 40 Absatz 1 BetrVG zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.

Jedem Teilnehmer wird das Handbuch Datenschutzrecht (Beck-Texte) ausgehändigt.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von datenschutzrechtlichem Grundlagenwissen, um Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats auf Ihr Mandat vorzubereiten.

Die spezifischen Themen des Datenschutzrechts, die der Mitbestimmung und Mitwirkung durch den Betriebs- und Personalrat unterliegen, wie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Steuerung der privaten oder betrieblichen Nutzung der IT oder der Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Fähigkeiten, Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer, bilden Kerninhalte des Seminars.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern ein vertiefendes Verständnis für den rechtssicheren Umgang bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten und insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.

Die Klärung individueller Fragestellungen sollen Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats in die Lage versetzen, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erkennen und diese bewerten zu können, um angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzniveaus umzusetzen.

  • Grundlagen des Datenschutzrechts gemäß DSGVO, BDSG, BetrVG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Planung, der Einrichtung oder der Änderung von IT-gestützter Verarbeitung
  • Durchsetzung der Rechte des Betriebs- und Personalrats im Datenschutzmanagement
  • Selbstständige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebs- und Personalrat
  • Erforderlichkeit der Datenschutzfolgenabschätzung bei der Einführung von Verarbeitungen
  • Pflichten bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
  • Pflichten und Anforderungen bei der Drittlandsübermittlung
  • Der datenschutzkonforme Umgang mit
    • Kommunikationsmedien wie Social Media, E-Mail und Internet
    • Bild- und Videomaterial von Arbeitnehmern
    • Bewerberdaten
    • Verhaltens- und Leistungsdaten der Arbeitnehmer
    • Videoüberwachung und -aufzeichnung innerhalb der eigenen Organisation
    • elektronischen und analogen Arbeitnehmerdaten
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte
  • Schnittpunkte und Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Ausarbeitung und Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie
    • Nutzung von mobilen Endgeräten
    • Private und betriebliche Nutzung, BYOD, Apps, E-Mail, Internet, Social Media
    • Einführung und Kontrolle von Videoaufzeichnung und Videoüberwachung
    • Einführung und Kontrolle von Zeiterfassungsdaten
    • Einführung und Kontrolle von Zutrittskontrolldaten
    • Nutzung von mobilem und häuslichem Arbeitsplatz, Home Office
    • Nutzung von Telekommunikation und Mobilfunk
    • Nutzung von Endgeräten, IT-Anwendungen und IT-Komponenten
    • Einführung und Kontrolle beim Whistleblowing
    • Verarbeitung von Daten bei Mitarbeiterbefragungen
  • Betriebs- / Personalratsmitglieder
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Datenschutzbeauftragte
  • Beschäftigte im Personalwesen

Herr Ronny Neid

Vorstand | COO
DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG

Herr Neid ist Diplom-Betriebswirt und verantwortet als COO das operative Geschäft des Unternehmens. Herr Neid steuert Kundenprojekte in den Bereichen Informationssicherheit, Risikomanagement und Business Continuity Management.

Herr Neid ist der fachlich verantwortliche Ansprechpartner der Akademie der DGI AG für die Entwicklung von Ausbildungen mit Personenzertifikat, Seminaren und Workshops sowie für die Erstellung dazugehöriger Prüfungen, einschließlich Prüfungsfragen.

"Die Auswahl von geeigneten Dozentinnen und Dozenten für die Durchführung von Ausbildungen, Seminaren und Workshops der Akademie der DGI AG ist von entscheidender Relevanz für die objektiv betrachtet bestmögliche Kundenzufriedenheit nach einer Teilnahme an unseren Veranstaltungen.

Aus diesem Grund erfolgt die Auswahl unserer Dozentinnen und Dozenten stets unter der Maßgabe der persönlichen Qualifikation und Sachkunde, der individuellen Vortragskompetenz sowie der aktiven Mitwirkung bei der Weiterentwicklung unserer Veranstaltungsangebote.

Unseren Dozentinnen und Dozenten steht stets ein fachlich verantwortlicher Ansprechpartner in der Akademie der DGI AG zur Verfügung, um nach jedem Einsatz die Ergebnisse und Erkenntnisse der jeweiligen Veranstaltung zu erörtern und in die kontinuierliche Verbesserung einfließen zu lassen."

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.