Externer Datenschutzbeauftragter
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist für die meisten Organisationen gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich zudem kausal aus den Anforderungen an die Aufbauorganisation für die Etablierung bzw. Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung eines Datenschutzmanagementsystems.
Viele Organisationen entscheiden sich für eine externe Benennung, um z. B. Ressourcen zu schonen, branchenspezifisches / branchenübergreifendes Know-how hinzuzuziehen oder um einen unabhängigen Blick auf die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erhalten.
Mit einer Beauftragung der DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG (DGI AG) für die Stellung eines Datenschutzbeauftragten erfüllen unsere Kunden nicht nur die organisationsspezifischen Anforderungen an die Benennung, sondern profitieren von einer zielgerichteten, pragmatischen und verständlichen Unterstützung bei der Initiierung, der Umsetzung, dem Betrieb sowie der Aufrechterhaltung und Verbesserung Ihres Datenschutzmanagements.
Unser Fokus liegt, neben der Umsetzung erforderlicher, wirksamer und verhältnismäßiger Datenschutzmaßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Technik, Organisation und Personal, insbesondere in der Unterstützung der Geschäftsführung bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und der IT Compliance.
Im Rahmen der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter erbringen wir unter anderem folgende Leistungen in Ergänzung zu unseren Beratungsleistungen
- Übernahme der kundenspezifischen, gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten inkl. namentliche Nennung gegenüber Kunden, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern
- Sicherstellung einer vereinbarungsgemäßen direkten Kontaktmöglichkeit und Ansprechbarkeit, insbesondere in dringenden Fällen
- Sicherstellung der direkten Erreichbarkeit für zuständige Aufsichtsbehörden
- Bevorzugte Bearbeitung von Anfragen, Projekten und Aufträgen
- Wahrung einer gesonderten Geheimhaltungspflicht und Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit sämtlicher Kundendaten
- Ganzheitliche Unterstützung in Bezug auf strategische, taktische und operative Aufgaben zum Datenschutzmanagement
- Koordinierung und Steuerung der Datenschutzprozesse
- Steuerung der Etablierung bzw. Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzmanagementsystems und der Regelungen zur IT-Sicherheit
- Steuerung des Umgangs mit Datenschutzvorfällen und Datenpannen
- Steuerung von Schulungen im Bereich des Datenschutzes
- Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
Für die kurzfristige und zügige Zuarbeit von geforderten Dokumentationen zum Datenschutzmanagement beziehen wir unsere Vorlagen für die Konzepte, Richtlinien und sonstigen Regelungsdokumente gemäß unserem Katalog der Dokumente für die Umsetzung von Managementsystemen ein.
Auf Wunsch auditieren wir den momentanen Ist-Zustand Ihrer Datenschutzprozesse und Datenschutzmaßnahmen, um eine Kontrolle, Bewertung und Steuerung Ihres avisierten Datenschutzniveaus zu vorzunehmen und gegebenenfalls weiterführende Datenschutzmaßnahmen zur Optimierung aufzuzeigen.
Im Rahmen der Benennung als externer Datenschutzbeauftragter bringen wir unsere Beratungsleistungen für die Etablierung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung Ihres Datenschutzmanagementsystems bedarfsgerecht ein.
Gerne stehen wir für Ihre Anfragen zur Verfügung
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung eines Projekts? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.
